Update Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz

Update Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Für die Einführung von EnMS wurde die 90%-Regelung eingeführt. Damit ist das Thema der Vollständigkeit geklärt.

  • „Analog zu den verpflichteten Energieaudits […], muss das vollständig eingerichtet EnMS […] mindestens 90% des Gesamtendenergieverbrauches des Unternehmens abdecken. […]
  • Die Anwendung der 90 %-Regelung […] ist ausschließlich auf das einzelne, verpflichtete Unternehmen beschränkt und unternehmensübergreifend innerhalb einer Unternehmensgruppe nicht zulässig.
  • Es ist sicherzustellen, dass alle vom Managementsystem erfassten Standorte im Zertifikat oder dessen Anlage aufgeführt sind.

Die Anforderungen an Umsetzungspläne und auch Ausnahmen wurden konkretisiert. (Die Fristen zur Veröffentlichung haben sich weiterhin nicht geändert)

Folgende sinnvolle Ausnahmen wurden aufgeführt, diese müssen nicht nach VALERI- berechnet werden:

  • Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
  • Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden,
  • Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind

Zudem werden Pflichtanforderungen zu den Umsetzungsplänen aufgeführt und ein Beispiel dargestellt.
Zudem wurde ein Entscheidungsbaum für die Prüfung der Verpflichtungen ergänzt.

Download PDF

1200 630 TENAG
Privatsphäre-Einstellungen

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden möglicherweise Informationen in Form von Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Hier können Sie gezielt Cookies zulassen oder abwählen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Auswahl, das einige Bereiche dieser Webseite nicht korrekt angezeigt werden können sofern Sie die Cookies ablehnen.

Unsere Webseite nutzt Cookies von Drittherstellern für die Darstellung von Videos. Bitte wählen Sie aus ob Sie diese Cookies zulassen möchten. Andernfalls könnten einige Bereiche dieser Webseite nicht funktionieren.