Am 20. Februar 2025 sind neue Fassungen der Publikationen (Merkblatt, Anlagen zum Merkblatt, Infoblatt CO2-Faktoren, Glossar) in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen:
Sämtliche Module: Verschiedene Anpassungen/Änderungen, insbesondere redaktionelle Änderungen zur Verbesserung der Verständlichkeit
Modul 3: Konkretisierung der Förderbedingungen für MSR-Maßnahmen
Modul 4: Basisförderung:
- Erweiterung und Bearbeitung der Liste mit den zugelassenen Technologiekategorien
- Überarbeitung der Definitionen einiger Technologiekategorien
- Ergänzung von Definitionen für einige Technologiekategorien
- Überarbeitung der Fördervoraussetzungen/ -bedingungen für einige Technologiekategorien
Modul 4 Premiumförderung:
- Überarbeitung der Vorgaben und Voraussetzungen für die Förderung von Anlagen, die mit gasförmigen Energieträgern betrieben werden.
- Anpassung der Voraussetzungen für die Förderung von Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Ergänzung einer Erklärung für die Bezeichnung „Prozessbezug“
- Überarbeitung der Voraussetzungen/ Bedingungen für die Förderung von Transformatoren
- Ergänzung von Informationen zur Förderfähigkeit von Wärmspeichern
- Anpassung und Ergänzung einiger CO2-Faktoren
- Ergänzung eines CO2-Faktors für strombasierten CO2-armem Wasserstoff
- Ergänzung von Erläuterungen/ Klarstellungen zur Förderfähigkeit und THG-Bilanzierung von Maßnahmen zur Wasserstofferzeugung und -nutzung
Hinweis: An der Anlage zum Merkblatt Modul 1 hat es keine Änderung gegeben.