Wichtige Änderungen des EDL-G sind:
Die neue Bagatellgrenze von 500.000 kWh (je juristischer Einheit) führt dazu, dass viele kleine Unternehmen von der Auditpflicht entbunden werden. Doch Achtung, hierbei sind alle Energieverbräuche einzubeziehen, auch jene die z.B. über die Nebenkosten als Heizungskosten aufgeführt werden. Das BAFA hat hierzu einen neuen Leitfaden veröffentlicht, welcher die Ermittlung des Gesamtenergieverbrauches beschreibt.
Eine weitere wesentliche Änderung ist die aktive Meldepflicht für Energieaudits durch die Unternehmen (Online-Energieaudit-Erklärung). Für Unternehmen, die Ihr Energieaudit zwischen dem 26.11.2019 und dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, gilt als Frist für die Meldepflicht der 31.März 2020. Das BAFA weist darauf hin, dass das Portal zeitnah online geschaltet werden soll.