Am 28.06.2019 wurde vom Bundestag die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes verabschiedet. Wesentliche Änderungen sind die Einführung einer Bagatellgrenze zur Auditpflicht von Nicht-KMU, Neuregelungen zur Anwendung der 90%-Regelung im Wiederholungs-Energieaudit eines Gruppenverbundes, sowie die verpflichtende Meldung von relevanten Informationen über ein neues Portal der BAFA.
Die Novellierung noch im September durch den Bundesrat bestätigt werden.
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