Seit diesem Jahr ist mit jedem Antrag auf Energie- und Stromsteuerentlastung eine "Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen" abzugeben.
Die Hauptzollämter bearbeiten Anträge auf steuerliche Entlastung nach dem Strom- und Energiesteuerrecht – soweit diese als staatliche Beihilfe gewertet werden – nur noch, wenn die Selbsterklärung nach Formular 1139 rechtsverbindlich unterschrieben vorliegt.
Das Formular kann auf der Seite des Zolls heruntergeladen werden. Wir unterstützen Sie gerne!