KWK-Eigenversorgungsanlagen müssen seit 2018 die volle EEG-Umlage bezahlen. Die Länderkammer möchte, dass das Eigenstromprivileg in Form der reduzierten EEG-Umlage nur soweit eingeschränkt wird, wie es zwingend erforderlich ist um weiterhin Anreize für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu schaffen.
Aus Sicht des Bundesrates sind die rechtlichen Rahmenbedingungen weder in der Industrie noch in der öffentlichen Versorgung ausreichend, um Investitionen in KWK-Anlagen anzustoßen und den erforderlichen Ausbau voranzubringen.
Quelle: Beschluss des Bundesrates (Drucksache 23/18)