Nachdem im letzten Jahr die Energiesteuer und Stromsteuer-Transparenzverordnung erlassen wurde, läuft in drei Wochen die erste Frist zur Meldung bei den Hauptzollämtern ab.
Alle Unternehmen, die in 2016 Steuerbegünstigungen gemäß Energie- oder / und Stromsteuergesetz, z.B. den Spitzenausgleich nach SpaEfV, in Anspruch genommen haben, unterliegen den Meldepflichten nach EnSTransV.
Seit 01.Mai hat der Zoll ein Erfassungsportal freigeschaltet, über welches die Meldung erfolgen kann: https://enstransv.zoll.de