In diesem Jahr müssen erstmalig die verpflichtenden Erklärungen über Steuerentlastungen (Energie- und Stromsteuer) gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnsTransV) bei den Hauptzollämtern eingereicht werden.
Die neuen Zollformblätter für die Meldeverpflichtungen sind ab sofort verfügbar: Die Abgabefrist für die Erklärung (Formblatt 1462), oder die Befreiung von der Erklärungsverpflichtung (Formblatt 1463) ist jeweils der 30.06.2017.
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