Die Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Zunächst können ausschließlich die Netzbetreiber Ihre Daten über das neue Portal registrieren. Voraussichtlich im Herbst 2017 ist die Nutzung durch alle anderen Marktakteure möglich.
Die durch die Verordnung geforderten Meldepflichten bestehen dennoch und müssen aktuell je nach Bereich auf andere Weise erfolgen bzw. nachgeholt werden, sobald das Webportal eingerichtet ist.
Die zurzeit möglichen Varianten werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur beschrieben.
Laut BNetzA werden keine Bußgeldverfahren für Verzögerungen eingeleitet, die sich aus der verspäteten Verfügbarkeit des Webportals ergeben.