Die Meldung der Steuerbegünstigungen und -entlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung muss bis zum 30.06.2018 für das vergangene Kalenderjahr erfolgen.
Unternehmen, die der Anzeigepflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Die Meldung kann online über das Portal des Zolls erfolgen.