Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung tritt in Kraft

Unternehmen die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung in Anspruch genommen haben, müssen bis spätestens dem 30.Juni des darauffolgenden Jahres eine Erklärung abgeben. Erstmalig bis zum 30.06.2017 für den Zeitraum vom 1. Juli – 31. Dezember 2016. Unternehmen, die eine Steuerbegünstigung von weniger als 150.000 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch genommen haben, können sich per Antrag von der Pflicht befreien lassen. Formulare werden vom Zoll voraussichtlich bis Ende 2016 zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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