Der Bundesrat hat am Freitag 20.09.2019 das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ohne Änderungen passieren lassen. Entsprechend wird es im Oktober in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen des neuen EDL-G sind:
- Bis zu einem jährlichen Energieeinsatz von 500.000 kWh müssen Unternehmen kein vollständiges Audit durchführen. Es genügt eine Online-Erklärung mit Angaben zu ihren Energieverbräuchen.
- Unternehmen mit Verbräuchen oberhalb der Bagatellgrenze müssen eine Onlineerklärung bis zwei Monate nach Abschluss des Audits einreichen.
- Unternehmen mit einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS oder ISO 50001) sind von der Verpflichtung zur Online-Erklärung ausgenommen.
- Eine Registrierungs- und Fortbildungspflicht wird für Auditoren wurde eingeführt.