Die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand tritt zum 1. Dezember 2017 in Kraft. Unter anderem entfällt die Förderung der Umsetzungsbegleitung. Für eine Energieberatung wird die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).
Das BAFA hat eine Gegenüberstellung der Richtlinien 2015 und 2017 unter folgendem Link veröffentlicht.