EEG 2017: Besondere Ausgleichsregelung

Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen für die "Besondere Ausgleichsregelung" des EEG wächst und bietet auch rückwirkende Erstattungschancen!

Ab 01.01.2017 werden auch "Einzelkaufleute" in den Kreis der antragsberechtigten Unternehmen aufgenommen – und erhalten bis 31.01.2017 sogar rückwirkend die Möglichkeit die Anträge für die Begrenzungszeiträume 2015, 2016 und 2017 zu stellen. Betroffene Unternehmen / Unternehmer sollten diese Gelegenheit nutzen und nun schnellstmöglich die notwendigen Berechtigungen erlangen.

Ergänzend hierzu werden künftig auch Unternehmen mit einer Stromintensität von nur 14% (mit Zugehörigkeit zu Liste 1 der antragsberechtigten Unternehmen) wieder in den Genuss einer reduzierten EEG Umlage kommen können. Dies ist insbesondere für jene Unternehmen eine wichtige Nachricht, die in den vergangenen Jahren aus dem Berechtigungskreis aufgrund der Bruttowertschöpfungsquote ausschieden.

In beiden Fällen unterstützen wir Sie gerne – gemeinsam mit unseren Rechtsexperten.

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