So schreibt die Buntesnetzagentur, dass für sämtliche Anlagen und Einheiten die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich sein soll. Ab diesem Zeitpunkt sollen Stromerzeugungsanlagen ausschließlich über das Webportal erfolgen.
Da es bei der technischen Umsetzung der Marktstammdatenregisterverordnung in Form des Webportals immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen kam, ist eine Fristverlängerung im Gespräch.