Die Bundesnetzagentur hat Ende Oktober mitgeteilt, dass das Webportal des Markstammdatenregisters in diesem Jahr nicht mehr in Betrieb geht. Da die Software noch nicht fertig ist, wird der neue Start des Portals erst für Sommer 2018 angekündigt.
In der Übergangsphase sollen Registrierungen, die im Zusammenhang mit den Zahlungen von EEG- oder KWKG-Zuschlägen stehen, weiter über die von der BNetzA zur Verfügung gestellten Formulare erfolgen.
Derzeit sind u.a. diese Meldepflichten zu beachten:
EEG-Anlagen:
EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen werden wie bisher über die bestehenden Techniken des Anlagenregisters und des PV-Meldeportals erfasst. Dafür gilt neu eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung (bisher: drei Wochen).
KWK-Anlagen:
Die Registrierung von KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 erfolgt nach der über diesen Link zugänglichen Beschreibung.
Bestandsanlagen:
Die Übernahme der Verantwortung für die Daten der Bestandsanlagen ist noch nicht möglich. Die Frist für die Übernahme dieser Daten endet am 30. Juni 2019.
Sonstige Marktakteure und Behörden:
Sonstige Registrierungen von Marktakteuren und Behörden sind erst mit Start des Webportals möglich. Sämtliche Meldungen nach der MaStRV müssen nach der Inbetriebnahme des Webportals nachgeholt werden.
(Quelle: bundesnetzagentur.de Stand: 31.10.2017 )