Wir lösen die Verwirrung bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Zusammenhang mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf.
Alle bisherigen Fertigstellungsfristen und Regelungen des EDL-G haben weiterhin Bestand. Durch das EnEfG kommen zum EDL-G hinzu:
- Die Pflicht zur Einführung von Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem
- Die Erstellungs- und Veröffentlichungspflicht von Umsetzungsplänen
- Die Erfassung und Meldung von Abwärmedaten
Unternehmen, die beabsichtigen, statt eines Energieaudits (Verpflichtung EDL-G) die Zertifizierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (Forderung EnEfG) einzuleiten, sind, unter bestimmten Kriterien, in der Übergangszeit von der Energieauditpflicht befreit.
Hier kann die Forderung des EDL-G durch die Erfüllung des EnEfG ersetzt werden.
Wir unterstützen Sie bei:
- Der konformen Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
- Der Zusammenstellung aller notwendigen Informationen, um die Kriterien für das Aussetzen des Energieaudits zu erfüllen
- Bei der Erstellung von Umsetzungsplänen
- Der Erfassung und Dokumentation von Abwärmedaten