Verwirrung bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Zusammenhang mit dem Energiedienstleistungsgesetz

EnEfG entbindet nicht von den Pflichten des EDL-G

Wir lösen die Verwirrung bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Zusammenhang mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf.

Alle bisherigen Fertigstellungsfristen und Regelungen des EDL-G haben weiterhin Bestand. Durch das EnEfG kommen zum EDL-G hinzu:

  • Die Pflicht zur Einführung von Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem
  • Die Erstellungs- und Veröffentlichungspflicht von Umsetzungsplänen
  • Die Erfassung und Meldung von Abwärmedaten

Unternehmen, die beabsichtigen, statt eines Energieaudits (Verpflichtung EDL-G) die Zertifizierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (Forderung EnEfG) einzuleiten, sind, unter bestimmten Kriterien, in der Übergangszeit von der Energieauditpflicht befreit.

Hier kann die Forderung des EDL-G durch die Erfüllung des EnEfG ersetzt werden.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der konformen Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
  • Der Zusammenstellung aller notwendigen Informationen, um die Kriterien für das Aussetzen des Energieaudits zu erfüllen
  • Bei der Erstellung von Umsetzungsplänen
  • Der Erfassung und Dokumentation von Abwärmedaten
1200 630 TENAG
Privatsphäre-Einstellungen

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden möglicherweise Informationen in Form von Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Hier können Sie gezielt Cookies zulassen oder abwählen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Auswahl, das einige Bereiche dieser Webseite nicht korrekt angezeigt werden können sofern Sie die Cookies ablehnen.

Unsere Webseite nutzt Cookies von Drittherstellern für die Darstellung von Videos. Bitte wählen Sie aus ob Sie diese Cookies zulassen möchten. Andernfalls könnten einige Bereiche dieser Webseite nicht funktionieren.