Bußgelder bei Nichteinhaltung der Meldepflichten zur Energie- und Stromsteuer

Seit 2016 ist die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnsTransV) in Kraft. Diese Verpflichtet Unternehmen, die Steuerbegünstigungen, -entlastungen oder –rückerstattungen erhalten haben, zu jährlichen Meldungen bei den zuständigen Hauptzollämtern.

Neu ist die Änderung des Stromsteuergesetzes, welches nach §14 eine Ordnungswidrigkeit für Unternehmen vorsieht, die den Anzeige/ Erklärungspflichten nicht oder unvollständig nachkommen. Das Bußgeld hierfür kann bis zu 5.000 Euro betragen.

150 150 TENAG
Privatsphäre-Einstellungen

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden möglicherweise Informationen in Form von Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Hier können Sie gezielt Cookies zulassen oder abwählen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Auswahl, das einige Bereiche dieser Webseite nicht korrekt angezeigt werden können sofern Sie die Cookies ablehnen.

Unsere Webseite nutzt Cookies von Drittherstellern für die Darstellung von Videos. Bitte wählen Sie aus ob Sie diese Cookies zulassen möchten. Andernfalls könnten einige Bereiche dieser Webseite nicht funktionieren.