Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV
Die am 19.08.2017 in Kraft getretene Verordnung regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Die am 19.08.2017 in Kraft getretene Verordnung regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Am 14.09.2017 fand unsere Halbtages-Schulung zum Thema „ISO 50003 – Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung darstellen“ mit unserem Referenten Julian Gabriel statt.
Der Entwurf der novellierten ISO 50001:2017 ist nun über die Seite des Beuth Verlags erwerbbar und ermöglicht erste Einblicke in die Norm.
Die Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
Gut vorbereitet auf Änderungen im Energiemanagement! Am Donnerstag, dem 14.09.2017 (09:00 Uhr – 13:00 Uhr) findet die Schulung im TENAG Schulungszentrum in Wiesbaden statt!
Am 17. Mai 2017 hat Bundesregierung einen Kabinetts-Entwurf für die Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme (KWKAusV) sowie gemeinsame Wind- und PV-Ausschreibungsverordnung beschlossen.
Wer seine KWK-Anlage vor dem 31.12.2017 erneuert, ersetzt oder erweitert kann von den wirtschaftlich günstigeren Bestandsregelungen profitieren!
Ab dem 01.07.2017 tritt die neue Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft
Nachdem im letzten Jahr die Energiesteuer und Stromsteuer-Transparenzverordnung erlassen wurde, läuft am 30. Juni die erste Frist zur Meldung bei den Hauptzollämtern ab.
Wir sind dieses Jahr wieder auf der Energie-Effizienz-Messe CEB. Besuchen Sie uns an Stand L10! Zusätzlich sind Sie herzlich zu unserem Fachvortrag „ISO 50003 – Frischer Wind für Energiemanagementsysteme“ eingeladen!
Seit diesem Jahr ist mit jedem Antrag auf Energie- und Stromsteuerentlastung zusätzlich eine „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ abzugeben. Was sich genau für Sie ändert und wie die Experten der TENAG GmbH Sie unterstützen können?
Das KWKG 2017 fordert eine Meldung des Eigenverbrauchs bis 01. April 2017. Unabhängig davon, ob Unternehmen eine KWK-Anlage (z.B. ein BHKW) betreiben oder nicht, kann eine Berechtigung zur Reduzierung der KWK-Umlage bestehen. Was sich ändert, erfahren Sie im Artikel.
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