Neues Hinweisblatt für die EEG-Umlagereduzierung
Stromkostenintensive Unternehmen, die eine EEG-Umlagereduzierung in Anspruch nehmen müssen die neuen Anforderungen des BAFA an die messtechnische Abgrenzung von Letztverbräuchen beachten.
Stromkostenintensive Unternehmen, die eine EEG-Umlagereduzierung in Anspruch nehmen müssen die neuen Anforderungen des BAFA an die messtechnische Abgrenzung von Letztverbräuchen beachten.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung vom 2. März aufgefordert, für Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenversorgung zu sorgen.
Seit 2016 ist die EnsTransV in Kraft, neu ist die Änderung des Stromsteuergesetzes, welches nach §14 eine Ordnungswidrigkeit für Unternehmen vorsieht, die den Pflichten nicht oder unvollständig nachkommen.
Die Bundesnetzagentur hat ein Register häufig gestellter Fragen veröffentlicht.
Das BAFA hat ein neues Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2018 veröffentlicht.
Das Marktstammdatenregister befindet sich weiterhin im Aufbau und ist aktuell nur für Strom- und Gasnetzbetreiber nutzbar.
Im September wurden Änderungen der beiden Gesetze veröffentlicht, die weitestgehend ab dem 01. Januar 2018 in Kraft treten.
Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017!
Die Bundesnetzagentur hat Ende Oktober mitgeteilt, dass das Webportal des Markstammdatenregisters in diesem Jahr nicht mehr in Betrieb geht. Da die Software noch nicht fertig ist, wird der neue Start des Portals erst für Sommer 2018 angekündigt.
Es ist bereits fast zwei Jahre her an dem die Frist zur Abgabe der Energieaudits abgelaufen ist. Nun hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Evaluierungsbericht mit dem Titel – Analyse der Entwicklung des Marktes und Zielerreichungskontrolle für gesetzlich verpflichtende Energieaudits- herausgegeben.
Gut vorbereitet auf Änderungen im Energiemanagement! Am Mittwoch, dem 15.11.2017 und dem 07.02.2018 (jeweils von 09:00 – 13:00 Uhr) finden auf Grund der hohen Nachfrage weitere Schulungen im TENAG-Schulungszentrum in Wiesbaden statt.
Die neue Gewerbeabfallverordnung gilt seit dem 01.08.2017. Das exakte Mülltrennen von Gewerbeabfall wird für Unternehmen zur Pflicht.
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