DIN EN ISO 50001 auf deutsch veröffentlicht
Die deutsche Fassung der EN ISO 50001:2018 ist seit dieser Woche verfügbar.
Die deutsche Fassung der EN ISO 50001:2018 ist seit dieser Woche verfügbar.
Zwei neue Workshops finden im Dezember in unserem TENAG-Schulungszentrum zu rechtlichen und technischen Neuerungen in der Energieeffizienz oder zur Revision der ISO 50001 statt.
Die Bundesnetzagentur hat die Meldepflicht für Stromlieferanten innerhalb ihrer FAQ neu definiert.
SCHULUNG DRUCKLUFT – Effizienzpotentiale im Druckluftsystem: Erkennen, Bewerten und Berechnen mit der ISO 11011 am 19.04.2018 von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr im TENAG-Schulungszentrum in Wiesbaden.
Der DIN-Normenausschuss hat eine Stellungnahme zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung gemäß ISO 50003 im Kontext zu der ISO 50001 abgegeben.
Die finale Version der ISO 50001:2018 wurde von der International Organization for Standardization im August veröffentlicht.
Durch die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2018/844 werden energetische Standards für die Zeit bis 2030 gesetzt um die EU Ziele zur Entwicklung eines nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, sicheren und dekarbonisierten Energiesystems zu erreichen.
Am 14. Juni haben sich die EU-Gesetzgeber auf die Reform der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie geeinigt. Die Details des Kompromisses sind noch nicht veröffentlicht, jedoch sind bereits einige Kernpunkte bekannt.
Die Meldung der Steuerbegünstigungen und -entlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung muss bis zum 30.06.2018 für das vergangene Kalenderjahr erfolgen.
Stromkostenintensive Unternehmen, die eine EEG-Umlagereduzierung in Anspruch nehmen müssen die neuen Anforderungen des BAFA an die messtechnische Abgrenzung von Letztverbräuchen beachten.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung vom 2. März aufgefordert, für Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenversorgung zu sorgen.
Seit 2016 ist die EnsTransV in Kraft, neu ist die Änderung des Stromsteuergesetzes, welches nach §14 eine Ordnungswidrigkeit für Unternehmen vorsieht, die den Pflichten nicht oder unvollständig nachkommen.
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