Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Am 20. Februar 2025 sind neue Fassungen der Publikationen (Merkblatt, Anlagen zum Merkblatt, Infoblatt CO2-Faktoren, Glossar) in Kraft getreten.
Am 20. Februar 2025 sind neue Fassungen der Publikationen (Merkblatt, Anlagen zum Merkblatt, Infoblatt CO2-Faktoren, Glossar) in Kraft getreten.
Es gibt ein neues Merkblatt für die Durchführung von Energieaudits, welches u.a. den Verweis auf § 9 EnEfG und Berechnung nach DIN EN 17463 enthält.
Für die Einführung von EnMS wurde die 90%-Regelung eingeführt. Damit ist das Thema der Vollständigkeit geklärt. „Analog zu den verpflichteten Energieaudits , muss das vollständig eingerichtet EnMS mindestens 90% des…
Die Erfassung von gewerblichen Abwärmepotentialen ist seit Monaten ein heiß diskutiertes Thema. Die Plattform der BAFA steht zur Verfügung.
Wir lösen die Verwirrung bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Zusammenhang mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf.
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) bis zum Ablauf des 18. Juli 2025 eingerichtet haben.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. September 2023, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ beschlossen.
Die Auswirkungen der Energiesicherungspakete der Bundesregierung auf Ihr Unternehmen und auf Sie persönlich. Die kompakten Informationen auf einen Blick!
Ab dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet. Ab 2024 sinkt die Schwelle auf Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer.
Die Akkreditierungsnorm ISO 50003 wurde im Sommer 2021 in englischer Sprache veröffentlicht. Die Norm regelt die Anforderungen an Zertifizierungsstellen für Energiemanagementsysteme (EnMS) und somit indirekt die Anforderungen für alle nach ISO 50001 zertifizierten Unternehmen.
Im Rahmen der ISO 50001:2018 wird in vielen Fällen die Durchführung einer Regressionsanalyse gefordert.
Die Übergangsbestimmungen des EEG zur Drittmengenabgrenzung wurden um 1 Jahr verlängert. Für 2021 ist somit noch eine Hochrechnung unter definierten Kriterien zulässig.
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