Energiedienstleistungsgesetz EDL-G

Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: EDL-G) ist Deutschland der Pflicht aller europäischen Mitgliedsländer nachgekommen, die Anforderungen der EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (kurz: EED) in nationales Recht zu überführen.

Energiedienstleistungsgesetz EDL-G zur Umsetzung der EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED)

Gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie verpflichtet das EDL-G §8 alle Nicht-KMU zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Das novellierte EDL-G ist am 22. April 2015 in Kraft getreten. Die Energieaudits müssen mindestens alle vier Jahre wiederholt werden und das erste Audit musste bis zum 05. Dezember 2015 fertiggestellt werden.

Durch die begrenzte Anzahl an Energieauditoren konnte jedoch nicht jedes Unternehmen das Energieaudit fristgerecht durchführen. Deshalb hat das BMWi die inoffizielle Frist auf den 30. April 2016 verlegt und kann in einigen Fällen von einem Bußgeld absehen. Jedoch sinkt der Ermessensspielraum des BAFA mit der Dauer der Fristüberschreitung.

Das EED gilt auf europäischer Ebene

Das EED, welches europaweit zu ähnlichen nationalen Gesetzgebungen verpflichtet, dient allen EU Mitgliedsstaaten als Rahmen von Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz. Ziel der EU Energieeffizienz-Richtlinie ist es, durch eine Steigerung der Energieeffizienz, CO2-Emissionen zu reduzieren und dadurch die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Mehr zum EED.

EDL-G als zweite Säule der Energiewende in Deutschland

Die Bundesregierung sieht in der Steigerung der Energieeffizienz „die zweite Säule der Energiewende“. Sowohl Energieaudits, als auch Energie- und Umweltmanagementsysteme schaffen einen systematischen Rahmen für geringere Kosten und bessere Wettbewerbsfähigkeit. Wir unterstützen Sie von der Energiedatenaufnahme über Energieaudits und Energiemanagementsysteme bis zu externen Energiemanagern für Ihr Industrieunternehmen. Lassen Sie sich jetzt beraten.

EDL-G bringt Energieaudit Pflicht für alle deutschen Nicht-KMU

Nach den neuen Anforderungen des EDL-G müssen nicht mehr nur produzierende Betriebe ein Energiemanagementsystem einführen, bzw. ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Auch alle anderen Nicht-KMU wie Handelsbetriebe und Filialisten, Versicherungen, Krankenhäuser, Mobilfunkanbieter, Reiseanbieter, Verkehrsbetriebe, Hotelketten, Großbanken und Kreditinstitute, sowie weitere Betriebe, die als Nicht-KMU gelten, müssen dieser Energieaudit Pflicht nachkommen.

Die Definition eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) basiert auf der Empfehlung der EU Kommission 2003/361/EG.

Nach dieser Regelung sind sowohl Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, mindestens 50 Millionen Jahresumsatz oder mindestens 43 Millionen Bilanzsumme, als auch Unternehmen, die durch Gesellschafterverhältnisse über diese Eckdaten kommen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet.

In Deutschland müssen Nicht-KMU eine der drei nachfolgenden Kriterien bis zum 05. Dezember 2015 nachweisen:

  • Durchgeführtes Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • Eingeführtes und durch eine akkreditierte Stelle zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS III
  • Im Aufbau befindliche Energie- oder Umweltmanagementsysteme (nach ISO 50001 oder EMAS III), die bis spätestens Dezember 2016 vollständig eingeführt und durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert sein müssen

Weitere Infos auch im BAFA Merkblatt zu Energieaudits.

Viele Fragen rund um das EDL-G und die Energieaudit Pflicht

Insbesondere Unternehmen mit Standorten in verschiedenen EU Mitgliedsstaaten stehen nun vor den Fragen:

  • Was ist in welchem EU Land zu tun?
  • Welcher Prozentsatz meines Energieeinsatzes muss mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 abgedeckt werden?
  • Müssen auch Verkaufsbüros die Anforderungen erfüllen oder gilt die Energieaudit Pflicht nur für größere Standorte?

Wir unterstützen Sie bei diesen Fragengestellungen und darüber hinaus mit zukunftsweisenden Lösungsansätzen für mehr Energieeffizienz in Ihrem Betrieb. Erfüllen Sie nicht nur die Energieaudit Pflicht des EDL-G, sondern senken Sie auch Ihren Energieverbrauch und sparen Energiekosten. Jetzt unsere Experten kontaktieren.

KMU profitieren von BAFA Förderung

Ein KMU ist weiterhin nicht dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen, oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Die BAFA Förderung sieht jedoch vor, dass alle KMU, die sich freiwillig zur Einführung eines Energiemanagements oder zur Durchführung eines Energieaudits entscheiden, gefördert werden. Erfahren Sie mehr zur BAFA Förderung.

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