Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt die Anforderungen für Unternehmen fest, die Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette, sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen fest.
Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette, wobei die Unternehmensverantwortung abhängig von dem Grad der Einflussmöglichkeit abgestuft ist. Die menschenrechtliche Sorgfalt gilt für die Unternehmen selbst, sowie für direkte Zulieferer. Menschenrechtsrisiken bei indirekten Zulieferern, also in den tieferen Gliedern der Lieferkette, müssen analysiert und behoben werden, wenn Unternehmen darüber Kenntnis erlangen.
Neben einigen menschenrechtlichen und umweltbezogene Anforderungen und Verboten gelten vor allem Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen.
Diese sind u.a.:
- Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung von Analysen
- Festlegung von Zuständigkeiten
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
- Umsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auch bei mittelbaren Zulieferern
Das BAFA ist als die für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständige Behörde.
Für Rückfragen oder individuelle Schulungen stehen wir gerne zur Verfügung.