Seit dem 01.01.2019 können über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anträge für das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ gestellt werden.
Kernpunkte der neuen Förderung sind:
- Wahl zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss)
- Grundsätzlich sind 30% bis 40% der Investitionskosten förderfähig
- Technologieoffene Förderung von Investitionen von effizienter Technologie zur Strom- oder Wärmeeffizienz
- Bündelung bestehender Förderungen
- Bis. 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt
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