Änderungen StromStG und EnergieStG
Im September wurden Änderungen der beiden Gesetze veröffentlicht, die weitestgehend ab dem 01. Januar 2018 in Kraft treten. Im Zuge dessen werden u. A. in den Paragraphen der Steuerentlastung für Unternehmen und der Steuerentlastung in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) der Bezug zum europäischen Beihilferecht ergänzt. Des Weiteren wird für die Erstattung der Stromsteuer (§9b und §10) explizit die Entlastung für Strom ausgeschlossen, der für Elektromobilität verwendet wird. Dafür wird ein neuer Paragraph zur Stromsteuerentlastung für den ÖPNV ergänzt.
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