Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV

Die am 19.08.2017 in Kraft getretene Verordnung regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.

Die in der Verordnung geregelten Anlagen sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden.

Die 42. BImSchV schafft damit neue Pflichten. So haben Anlagenbetreiber eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde (innerhalb von 12 Monaten nach in Kraft treten der Verordnung), die Aufgabe ein Betriebstagebuch zu führen, die Pflicht regelmäßige Überprüfungen der Anlagen vorzunehmen sowie eine Informationspflicht bei Überschreitung der Maßnahmenwerte.

Hinweis: Der §13 Anzeigepflichten, tritt erst ab dem 19.07.2018 Kraft.

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